Die
Hauptversammlung der Maschinenfabrik HEID AG hat am 07.08.2012 den
Vorstand ermächtigt, nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG für
die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, sowohl über die
Börse als auch außerbörslich, zu erwerben.
Der
Vorstand der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft hat am 07.08.2012 beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.