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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Heid Werkstrasse 13  
2000 Stockerau  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2024  
nach UGB  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
INHALTSVERZEICHNIS  
Seite  
Kapitel 1 - Geprüfter Jahresabschluss  
Bilanz .................................................................................................................................3  
Gewinn und Verlustrechnung .......................................................................................... 4-5  
Anhang...................................................................................................................... …6-10  
Anlagespiegel...................................................................................................................11  
Bestätigungsvermerk...................................................................................................12-15  
Kapitel 2  
Lagebericht ................................................................................................................. 16-19  
Kapitel 3  
Corporate Governance Bericht.........................................................................................20  
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018……………………………………………21  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG  
FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER 2024 BIS 31. DEZEMEBER 2024  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
ANHANG  
zum 31. Dezember 2024  
der  
Maschinenfabrik HEID AG  
Stockerau  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
1. Anhang  
1.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  
1.1.1. Allgemeine Grundsätze  
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter  
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein  
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,  
aufgestellt.  
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der  
gesetzlichen Regelungen eingehalten.  
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der  
Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.  
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten  
Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich  
geboten - berücksichtigt.  
Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid AG um  
eine große Kapitalgesellschaft.  
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.  
1.1.2. Anlagevermögen  
Finanzanlagen  
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen zum  
Bilanzstichtag bewertet.  
Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten  
darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurswerte zum Bilanzstichtag werden  
vorgenommen.  
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes für die DVS Services GmbH erfolgte Anhand des Discounted-  
Cashflow-Verfahrens.  
Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung betreffen die Umsatzentwicklung, die Kostentreiber, die  
Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den  
Abzinsungssatz.  
Der verwendeten Diskontierungssatz nach Steuern beträgt 7,4%, wobei dieser aus Marktdaten unter  
Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit verbundenen Risiken abgeleitet wird.  
Die verwendete Wachstumsrate für die ewige Rente beträgt 1%. Die Einschätzung der Zahlungsströme  
wurde auf Basis der Geschäftspläne, die für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt  
wurden, vorgenommen.  
Die Bewertung der DVS Technology AG erfolgte auf Grundlage der aktuellen Mittelfristplanung der DVS  
Technology Gruppe, sowie marktüblicher EBITDA-Multiples, um den beizulegenden Unternehmenswert zu  
bestimmen. Für die Bewertung der DVS Technology GmbH, einer nicht operativ tätigen Holdinggesellschaft,  
wurden zunächst die beizulegenden Werte der einzelnen Beteiligungen ermittelt. Unter Berücksichtigung der  
Verbindlichkeiten der der DVS Technology GmbH wurde daraus der entsprechende Unternehmenswert  
abgeleitet.  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Im Jahr 2024 waren außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von EUR 1.047,51 erforderlich.  
Von den Wertpapieren dienen 8.500 Stück zu einem Kurswert am Stichtag von insgesamt EUR 39.695,00 als  
Sicherheit für die Hinterlegung der Bankbürgschaft aus dem Verkauf der landwirtschaftlichen Fläche  
1.1.3. Zuschreibungen  
Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine  
Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe  
dafür nicht mehr bestehen.  
1.1.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.  
Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.  
1.1.5. Rückstellungen  
Sonstige Rückstellungen  
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der  
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit  
den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet  
werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.  
1.1.6. Verbindlichkeiten  
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.  
1.2. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung  
1.2.1. Erläuterungen zur Bilanz  
1. Anlagevermögen  
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung  
nach einzelnen Posten sind im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt:  
Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß §189a Z. 2 UGB besitzt:  
Firma  
Sitz  
Anteil  
Eigenkapital 31.12.2023 Ergebnis  
31.12.2023  
Werkzeugmaschinenbau  
Sinsheim,  
Sinsheim GmbH  
Deutschland  
10%  
2.699.906,78 1.585.693,38  
Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2 UGB  
grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest 20% des  
Nennkapitals gehalten werden.  
Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die  
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher  
Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim  
aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als  
Beteiligung ausgewiesen.  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt.  
2. In den sonstigen Forderungen enthalten sind im Wesentlichen:  
Forderungen fällig in 1-5 Jahren:  
EUR 100.000,00 für die Hinterlegung einer Bankbürgschaft aus dem Verkauf der landwirtschaftlichen  
Fläche.  
Darlehen gegen die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, welche als Gesellschaft im  
Nahebereich der Rothenberger Gruppe zu qualifizieren ist, in Höhe von EUR 3.676.250,00 Laufzeit bis  
31.01.2027 Zinssatz 6,5%.  
Erträge aus einer Garantiedividende von EUR 212.185,00 (Vorjahr EUR 170.000,00), die erst im Jahr  
2027 zahlungswirksam werden.  
P A S S I V A  
1. Grundkapital  
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt  
in 3.940.000 Stückaktien.  
2. Bei den gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 3.286.719,88 handelt es sich um ein Ausgabeagio.  
3. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:  
Verlustvortrag zum 1.1.2024  
- 19.030.603,58  
Jahresgewinn  
103.555,11  
Bilanzverlust zum 31.12.2024  
- 18.927.048,47  
4. Es bestehen - analog zum Vorjahr - keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.  
Rückstellungen  
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:  
Stand 01.01.2024 Verwendung  
Zuweisung  
Stand 31.12.2024  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
Rückstellungen  
Steuerrückstellungen  
Rückstellung für  
Körperschaftsteuer  
234 000,00  
0,00  
800,00  
234 800,00  
sonstige Rückstellungen  
HV u. Abschlussprüfung  
30 000,00  
30 000,00  
20 000,00  
20 000,00  
Geschäftsberichte  
2 200,00  
2 200,00  
2 000,00  
2 000,00  
Aufsichtratsvergütung  
12 000,00  
0,00  
0,00  
12 000,00  
sonstige Rückstellungen  
0,00  
0,00  
6 000,00  
6 000,00  
Rechts- und Beratungskosten  
15 000,00  
15 000,00  
12 000,00  
12 000,00  
59 200,00  
47 200,00  
40 000,00  
52 000,00  
Summe Rückstellungen  
293 200,00  
47 200,00  
40 800,00  
286 800,00  
1.2.2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung  
1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
2. Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlüssprüfer betragen EUR 19.500,00  
(Vorjahr EUR 29.500,00)  
3. Der Finanzerfolg beinhaltet Erträge aus eine Beteiligung iVm einer Dividendenausschüttung über EUR  
42.185,00 (Vorjahr EUR 42.185,00), Erträge aus anderen Wertpapieren über EUR 282,51 (Vorjahr EUR  
282,51) und Zinserträge für ein gewährtes Darlehen in Höhe von EUR 221.000,00 (Vorjahr EUR  
78.288,00).  
1.3. Sonstige Angaben  
.
Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB  
stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.  
Die Gesellschaft ist gemäß § 189a Z 8 UGB i.V.m. § 244 UGB ein verbundenes Unternehmen im Rahmen  
des Konsolidierungskreises der Rothenberger-Gruppe. Oberstes Mutterunternehmen ist die Rothenberger  
4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt, Deutschland, welche einen Konzernabschluss erstellt, der im  
Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt erhältlich ist.  
.
Nach dem Abschlussstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn-  
und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.  
1.4. Angaben über Organe und Arbeitnehmer  
1. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Korneuburg unter der Nummer 65343v  
eingetragen.  
2. Die Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug:  
2 geringfügig Beschäftigte, die Dienstverhältnisse wurden mit 30.6.2023 beendet (Vorjahr: 1 geringfügig  
Beschäftigter, 1 Teilzeitbeschäftigter)  
3. Organmitglieder der Gesellschaft sind:  
Vorstand:  
Dayani Khalid Ahmad, geb. 15.8.1964  
Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 44.600,00 EUR (Vorjahr TEUR  
27).  
Aufsichtsrat:  
Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender  
Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden  
Peter Heinz, Aufsichtsrat  
Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2024 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 12). Die  
Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.  
1.5. Vorschlag zur Ergebnisverwendung  
Das Ergebnis des Geschäftsjahres soll gemeinsam mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen  
werden.  
Stockerau, am 28. April 2025  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Bestätigungsvermerk  
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS  
PRÜFUNGSURTEIL  
Wir haben den Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau, bestehend aus der  
Bilanz zum 31.12.2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende  
Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und  
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2024 sowie der  
Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den  
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im  
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung  
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).  
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten  
des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend  
beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen  
unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen  
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns  
bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um  
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.  
SONSTIGER SACHVERHALT  
Der Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau, für das am 31.12.2023  
endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 18.04.2024 ein nicht  
modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.  
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen  
Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese  
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei  
der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu  
diesen Sachverhalten ab.  
Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu berichten  
ist oder die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.  
SONSTIGE INFORMATIONEN  
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen  
umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den  
Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.  
Einen Entwurf des Corporate Goverance Berichts haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks  
erhalten, dieser ist Teil des Jahresfinanz- und Geschäftsberichtes. Die übrigen Teile des Geschäfts- und  
Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.  
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir  
werden dazu keine Art der Zusicherung geben.  
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese  
sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche  
Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen  
aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.  
12  
Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des  
Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine  
wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese  
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.  
VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES AUFSICHTSRATES FÜR  
DEN JAHRESABSCHLUSS  
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass  
dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst  
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche  
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines  
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen  
Handlungen oder Irrtümern ist.  
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit  
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang  
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den  
Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der  
gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit  
einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.  
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.  
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES  
JAHRESABSCHLUSSES  
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von  
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen  
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes  
Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den  
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,  
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets  
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als  
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte,  
dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von  
Nutzern beeinflussen.  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen  
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während  
der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.  
Darüber hinaus gilt:  
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen  
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken,  
führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage  
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche  
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose  
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende  
Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um  
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit  
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.  
Wir  
beurteilen  
die  
Angemessenheit  
der  
vom  
gesetzlichen  
Vertreter  
angewandten  
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten  
geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  
Wir  
ziehen  
Schlussfolgerungen  
über  
die  
Angemessenheit  
der  
Anwendung  
des  
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen  
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit  
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die  
Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem  
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder,  
falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere  
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten  
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der  
Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich  
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in  
einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche  
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger  
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.  
Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen  
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle  
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann,  
dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende  
Schutzmaßnahmen auswirken.  
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben,  
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des  
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben  
diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften  
schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass  
ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise  
erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse  
übersteigen würden.  
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen  
Bericht zum Lagebericht  
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen,  
ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen  
aufgestellt wurde.  
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den  
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts  
durchgeführt.  
Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt  
worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.  
Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen  
Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im  
Lagebericht nicht festgestellt.  
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO  
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28.8.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am  
10.12.2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 Abschlussprüfer.  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen  
Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.  
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht  
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften  
Gesellschaft gewahrt haben.  
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer  
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen.  
Wien, 28.04.2025  
BDO Assurance GmbH  
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft  
Mag. Gerhard Fremgen  
ppa. MMag. Nicole Doppelhofer  
Wirtschaftsprüfer  
Wirtschaftsprüferin  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau  
Lagebericht 2024  
1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen  
Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883,  
war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler  
Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultierte das Ersatzteilgeschäft sowie die Beteiligungen  
an Unternehmen.  
1.1.  
Service- und Ersatzteilgeschäft  
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der Umsatz in diesem Bereich um 50% gegenüber dem Vorjahr  
gesunken. Das Service- und Ersatzteilgeschäft wurde im Jahr 2024 eingestellt.  
1.2.  
Finanzanlagen/Beteiligungen:  
Die Heid AG hält per 31.12.2024 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:  
1. DVS Technology AG (Frankfurt/Main)  
7,84%  
2. DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach)  
2,13%  
3. DVS Service GmbH (Sinsheim)  
10,00%  
4. Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. (Stockerau bei Wien) 10,00%  
DVS Technology AG, Frankfurt am Main  
Die DVS Technology AG ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte  
Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird seit 01.04.2023 nicht mehr an  
der Börse gehandelt.  
DVS Technology GmbH, Krauthausen/Eisenach  
Die DVS Technology GmbH erzielt Einnahmen aus der Vermietung von Maschinen sowie die  
Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen teilweise Ergebnisabführungsverträge  
bestehen. Eines der Tochterunternehmen ist der Weltmarktführer für Honanwendungen,  
PRÄWEMA in Eschwege.  
DVS Service GmbH (ehemals Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH), Sinsheim  
Die Tätigkeitsschwerpunkte der DVS Service GmbH liegen weiterhin im Service und in der  
Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS Gruppe (Retrofit  
und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Sales-  
und Servicemarkt zu erhöhen. In 2024 wurde die Digital-Unit der DVS Gruppe (DVS Digital) in die  
DVS Service GmbH integriert. Die Beteiligung der Heid AG an der DVS Service GmbH wurde im  
Jahr 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert.  
Die Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften  
Beteiligungsengagement.  
16  
Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Heid Werkzeugmaschinen Ges. m. b. H., Stockerau  
Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von  
untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG.  
Angaben zu Eigenkapital  
Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt.  
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt  
folgende Entwicklung:  
2017  
EUR  
9.520.656,68  
2018  
EUR  
9.600.885,70  
2019  
EUR  
9.772.179,98  
2020  
EUR  
9.788.808,16  
2021  
EUR  
9.627.126,37  
2022  
EUR  
9.301.405,86  
2023  
EUR  
13.058.449,72  
2024  
EUR  
13.162.004,83  
2. Geschäftsverlauf  
Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR  
103.555,11 (2023 TEUR 3.757) erwirtschaftet. Das positive Ergebnis resultiert aus den Zins- und  
Beteiligungserträgen. Insbesondere aus dem Darlehen an die Fritz Werner Werkzeugmaschinen  
GmbH welches mit 6,5% p.a. verzinst wird.  
Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 13.162.004,83 (31.12.2023 TEUR 13.058) und einer  
Bilanzsumme von EUR 13.544.661,13 (31.12.2023 TEUR 15.484) ergibt sich eine  
Eigenkapitalquote von 97,17% (31.12.2023 84,33%).  
Der Umsatz hat sich von EUR 45.681,57 im Jahr 2023 auf EUR 23.082,00 im Jahr 2024 vermindert.  
Der Betriebserfolg betrug EUR -152.566,24 (31.12.2023 TEUR 3.872.220,68). Das Finanzergebnis  
betrug EUR 260.421,79 (31.12.2023 TEUR 123).  
Nach Wegfall des Service und Ersatzteilgeschäftes im Jahr 2024, wird die Liquidität der  
Maschinenfabrik Heid AG, durch die laufenden Zinserträge aus dem gewährten Darlehen an die  
Fritz Werner Werkzeugmaschinen GmbH sichergestellt.  
Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR 0,03 (Vorjahr: 0,95).  
Das Working Capital zum 31.12.2024 betrug TEUR 3.981 (31.12.2023 TEUR 3.942).  
Die Anlagenintensität zum 31.12.2023 betrug 69,90% (31.12.2023 61,15%) wobei die  
Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 68,06 % (31.12.2023 61,15%) einnimmt.  
Nach dem Grundstücksverkauf sind nur noch Finanzanlagen in Form von Wertpapieren und  
Beteiligungen vorhanden.  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
3. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange  
Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer  
Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.  
Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu  
Arbeitnehmerbelangen.  
4. Risikoeinschätzung/Risikomanagement  
Da in den letzten Jahren immer weniger Maschinen im Einsatz sind, führt dies zu einem  
Umsatzrückgang im Ersatzteilverkauf. Im Bereich der Finanzerträge wird dies durch den Entfall von  
Dividendenerträgen spürbar. Die Zinseinnahmen werden künftig den Liquiditätsbedarf des  
Unternehmens decken. Trotz der genannten Risiken und des zu erwartenden Liquiditätsrückganges  
ist der Fortbestand des Unternehmens durch Tilgung des gewährten Darlehens gesichert.  
Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen.  
Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das Berichtswesen auf  
Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen hohen Stellenwert im  
Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden  
Geschäftsjahres ein.  
Neben dem Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren  
Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.  
Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden  
diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten  
des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem  
entsprechend den Anforderungen des Unternehmens geführt werden.  
5. Zweigniederlassungen  
Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.  
6. Forschung und Entwicklung  
Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.  
7. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens  
Geplante Investitionen in 2025:  
Für 2025 sind keine Investitionen geplant.  
Finanzergebnis:  
Im Bereich der Finanzerträge wird mit geringen/geringeren Dividendenerträgen gerechnet.  
Aus dem gewährten Darlehen an die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH  
entstehen Zinserträge von EUR 221.000,0 p.a.  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Berichterstattung gemäß § 243a UGB:  
Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt in  
3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang  
beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der  
Gesellschaft.  
Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:  
Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH  
Für die weiteren gem. § 243a UGB geforderten Angaben erfolgt eine Leermeldung.  
Stockerau, am 28. April 2025  
Khalid Ahmad Dayani  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Corporate Governance Bericht  
Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich)  
anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243c Abs. 1 UGB Abstand genommen. Dieser  
Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft  
reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit  
der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen  
gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend.  
Vorstand  
Vorstand ist seit 10.08.2024 Herr Khalid Ahmad Dayani geb. 15.08.1964 vorher Herr Günter Rothenberger,  
geb. 17.06.1939 und Frau Regina Libowski, geb. 02.11.1959. Der Vorstand leitet das Unternehmen in  
eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über  
die Geschäftsentwicklung.  
Herr Günter Rothenberger und Frau Regina Libowski wurden mit Beschluss des Aufsichtsrates vom  
08.08.2023 zum 10.08.2023 abberufen.  
Herr Khalid Ahmad Dayani wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.08.2023 zum Vorstand bestellt.  
Er ist alleinvertretungsberechtigt. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre.  
Aufsichtsrat  
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht ausfolgenden Mitgliedern:  
-
Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender, geb.17.10.1978. Er wurde in der  
Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4  
Jahre.  
-
Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, geb.01.06.1966. Er wurde in  
der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode  
beträgt 4 Jahre.  
-
Peter Heinz, geb. 31.05.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den  
Aufsichtsrat wiedergewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.  
Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur  
Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung  
laufender Be- richte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.  
Maßnahmen zur Förderung von Frauen  
Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der  
Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.  
Vorstandsbezug  
Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.  
Stockerau, am 25. April 2025  
Khalid Ahmad Dayani eh  
Vorstand  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018  
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter  
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden  
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der  
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den  
Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein  
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der  
Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft  
ausgesetzt ist.  
Stockerau, am 28. April 2025  
Der Vorstand  
Khalid Ahmad Dayani eh  
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